Lexikon » Schadenminderungspflicht
Definition: Schadenminderungspflicht
Nach einem unverschuldeten Unfall sind Sie verpflichtet, den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Das heißt: Keine unnötigen oder überzogenen Kosten verursachen – etwa durch unnötige Mietwagenzeiten oder unzweckmäßige Reparaturen.
Ein Verstoß gegen diese sogenannte Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) kann dazu führen, dass die gegnerische Versicherung bestimmte Kosten kürzt oder gar nicht übernimmt. Daher ist ein umsichtiges Verhalten nach dem Unfall entscheidend.
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