Definition: Kostenvoranschlag

Dieser ist für eine vorläufige Einschätzung der voraussichtlichen Reparaturkosten, ohne dabei die Wertminderung und den Nutzungsausfall des Fahrzeugs unter Betracht zu ziehen. Die dafür anfallenden Kosten trägt der Auftraggeber zunächst selbst, kann sich diese aber in der Regel bei einer tatsächlichen Reparatur-Abrechnung von der Kfz-Werkstatt anrechnen lassen. Rufen Sie und im Zweifel an. Wir beraten Sie gerne.

Kfz Gutachter Christian Voye

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