Lexikon » Anspruchsberechtigter
Der Anspruchsberechtigte eines Fahrzeugs ist der Fahrzeugeigentümer. Der im Fahrzeugschein eingetragene Halter oder Versicherungsnehmer ist nicht immer der Eigentümer. Als Nachweis gelten der Kaufvertrag und der Fahrzeugbrief.
Bei finanzierten Fahrzeugen ist die Darlehen gebende Bank Sicherungseigentümer und somit anspruchsberechtigt. Bei geleasten Fahrzeugen ist der Leasinggeber der Eigentümer und somit anspruchsberechtigt.
Um im Schadensfall die Instandsetzung im eigenen Namen geltend machen zu können und um im Streitfall eine Aktivlegitimation vorlegen zu können, muss eine Freigabe beim jeweiligen Fahrzeugeigentümer eingeholt werden.
Wie können wir helfen?
Gutachter, Christian Voye