Definition: 130 Prozent-Regelung

Ein Fahrzeug darf trotz wirtschaftlichem Totalschaden repariert werden, wenn die Kosten maximal 130 % des Wiederbeschaffungswerts betragen. Voraussetzung: fachgerechte Reparatur und Weiternutzung über sechs Monate.

Kfz Gutachter Christian Voye

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