Unfallgutachten
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Kundenstimmen
Gepostet auf Gerd Obermeier23/03/2024 Das Sachverständigenbüro Voye ist absolut und vorbehaltslos zu empfehlen!!! Hr. Voye reagiert sehr schnell auf Anfragen, nimmt sich sehr viel Zeit bei der Schadensanalyse und erklärt dabei auch alle Schritte bei der Schadensermittlung. Auch die Erstellung der Schadensdokumente ist sehr professionell, wie auch die gesamte Abwicklung. In einem neuerlichen Schadensfall würde ich jederzeit wieder auf Hr. Voye zurückgreifen!Gepostet auf Anna Rochan02/11/2023 Vielen lieben Dank an Herr Voye für die superschnelle sowie unkomplizierte Erstellung eines Gutachtens. Ich hatte einen Fahrradunfall und er untersuchte es in windeseile. Dabei war er stets sympathisch, höflich und fachkundig. Ich würde ihn definitiv weiterempfehlen!!!!!Gepostet auf Hermann Lichtenberg03/10/2023 Vielen Dank für die sehr spontane, fachkundig-professionelle und freundliche Kaufbegleitung. Gerne wieder 👍Gepostet auf Doreen Frank02/11/2022 Sehr netter Herr Freundliche Beratung unkomplizierter Ablauf . Erklärt einem alles im Vorfeld damit es keine bösen Überraschungen gibt . Nur weiter so sehr zu empfehlen 👍🏻Gepostet auf Gábor Polz28/07/2021 Nach meinem Motorradunfall habe ich Herrn Voye mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt. Herr Voye war stets freundlich und hilfsbereich. Die Abwicklung lief reibungslos und unkompliziert. Das Gutachten wurde von der gegnerischen Versicherung anstandlos akzeptiert. Ich bin mit der Arbeit von Herrn Voye restlos zufrieden, und kann ihn bedenkenlos weiterempfehlen.Gepostet auf LDG Logistik Dienstleistungen Geseke Thomas Griggel09/07/2021 Sehr nett und kompetent.Gepostet auf Verena Reber13/06/2021 Kontaktaufnahme und Auftragsdurchführung unkompliziert, kurzfristig, sehr kompetent und äußerst sympathisch. Absolut empfehlenswert!Gepostet auf Simon Dohnt28/12/2020 Ich kann Hr. Voye bedenkenlos weiterempfehlen! Nach unserem Unfall war er sehr zügig bei uns vor Ort, hat das Gutachten in Windeseile erstellt und war auch sonst mit Rat & Tat jederzeit erreichbar. Ich werde Hr. Voye auf jeden Fall wieder "buchen", wenn ich seine Dienste benötige. Wirklich ein sehr angenehmer Ablauf - von vorne bis hinten! Vielen Dank nochmal! Fam. DohntGepostet auf Hagen Winter06/05/2020 Kann ich nur empfehlen, sehr kompetent und freundlich. Sehr schnelle Abwicklung.
HierUnfallschadeneinfach online melden
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Kfz Unfallgutachten:
Kfz Unfallgutachten für 0 Euro? Ja, Sie lesen richtig! Sobald ein unverschuldeter Autounfall die Bagatellschadengrenze mit ca. 1.000 Euro Reparaturkosten übersteigt, sind Ihre Rechte umfassend: Ein versicherungsunabhängiges Kfz Unfallgutachten ist die beste Grundlage für eine faire & vollständige Schadenregulierung. Hier haben Sie mit Christian Voye Ihren Unfallgutachter für den Münchener Norden gefunden.
Ablauf,wenn es gekracht hat
1. Zeitnah Kontakt aufnehmen
Kfz Gutachter Voye für eine versicherungsunabhängige Schadenregulierung anrufen & Sofortberatung für die Beweissicherung nutzen.
2. Begutachtung des Schadens
Örtlich flexible Begutachtung Ihres verunfallten Fahrzeugs: Wir kommen zu Ihnen an die Unfallstelle oder in die Werkstatt.
3. Feststellung der Schadenshöhe
Erstellung des Unfallgutachtens innerhalb von 48 Stunden & Versand an gegnerische Kfz-Versicherung, eventuell schalten wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ein.
4. Abschluss der Schadenabwicklung
Reparatur, Auszahlung (fiktiver Abrechnungsmodus auf Gutachtenbasis) oder Ersatzbeschaffung bei Totalschaden sind möglich.
Wer zahlt das Unfallgutachten?
Im Haftpflichtschadenfall die Versicherung des Unfallverursachers, sobald die Bagatellgrenze überschritten ist. Mit einem Kostenvoranschlag müssen Sie sich nur bei einem nachweislichen Bagatellschaden zufriedengeben: Überlassen Sie diese Einschätzung immer einem neutralen Kfz-Sachverständigen wie Christian Voye.
6 häufigeFehler im Schadensfall
- Auf einen Kostenvoranschlag einlassen, obwohl Schadenshöhe deutlich über 1.000 EUR liegt.
- Sich auf das gegnerische Schadensmanagement der Versicherung einlassen.
- Am Unfallort unter Druck setzen lassen & ein Schuldanerkenntnis unterschreiben.
- Alt-/ Vorschäden verschweigen: Diese sind in der zentralen HIS-Datenbank gespeichert.
- Sofort in Ihre Werkstatt fahren ohne Klarheit über die Kostenübernahme zu haben (Sicherheit schafft ein Gutachten).
- Keinen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten, obwohl die Gegenseite dessen Kosten tragen muss.
Was ist nach dem Unfall zu tun als ...?
Verursacher
…haben den Schaden Ihrer Versicherung fristgerecht innerhalb von max. 7 Tagen zu melden. Schäden an Fahrzeugen Dritter übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung. Für Schäden am eigenen Auto ist eine Kaskoversicherung notwendig.
Geschädigter
Wenden Sie sich an Christian Voye als Kfz Gutachter für den Großraum München und legen Sie die Schadensregulierung in professionelle Hände. Ist eine Teilschuld möglich, sollten Sie den Unfallschaden vorsorglich auch Ihrer eigenen Versicherung melden.
Die Schuldfrage ist unklar?
Sorgen Sie mit einem Unfallbericht, Fotos und Zeugenaussagen für eine belastbare Ausgangsbasis und lassen Sie Ihren Kfz Gutachter einen Blick auf den Unfallhergang werfen. Unfallrekonstruktion kann für Klarheit sorgen. Eventuell kommt eine Quotenregulierung mit Teilschuld in Frage.
Häufige Fragen
Ist ein Unfallgutachten verbindlich?
Es ist die beste Basis für die Schadenregulierung nach einem Autounfall. Versicherer versuchen oft, Unfallgutachten zu kürzen, was aber nur mit konkreten Einwänden (Fehler, ortsunübliche Preise etc.) bzw. bei Verstößen gegen die Schadensminderungspflicht zulässig ist.
Welche Fristen muss ich als Geschädigter beachten?
Der Schaden sollte fristgerecht der eintrittspflichtigen Versicherung gemeldet werden. Die Schadenregulierungsdauer sollte sich nicht länger als 8 Wochen strecken. Dann sollten Sie weitere Schritte mit einem Anwalt bis zum Klageweg prüfen.
Wer bezahlt die Abschleppkosten?
Sofern notwendig, muss die Versicherung des Unfallgegners auch für etwaige Abschleppkosten sowie Verbringungs- und Beilackierungskosten aufkommen. Abschleppen ist aufgrund der Schadensminderungspflicht aber nur bis zur nächstgelegenen Werkstatt möglich.
Wer beauftragt den Kfz Gutachter nach einem Unfall?
Sie dürfen als Geschädigter selbst aktiv werden und einen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Sie müssen nicht auf einen Anruf der gegnerischen Versicherung warten, diese ist nicht weisungsberechtigt.
Muss ich die Polizei zum Unfallort rufen?
Bei einem reinen Blechschaden und Einigkeit unter den Unfallbeteiligten besteht keine Pflicht. Sind Fahrer verletzt worden, so besteht bei einem Personenschaden die Pflicht, die Polizei sowie Rettungskräfte zum Unfallort zu rufen.
Ist der Unfallgegner aggressiv, rückt mit seinen Daten nicht heraus oder ist er sogar gar geflüchtet, sollten Sie nach Unfall die Polizei rufen.
Maximale Expertise, für maximale Entschädigung























4 kurze Expertentipps
- 3 bis 4 Megapixel Auflösung reichen für aussagekräftige Schadensbilder.
- Auf Blitz verzichten: Durch die Spiegelung könnte der Schaden unkenntlich werden!
- Machen Sie auch Fotos von Spuren (Bremsspuren, Hindernisse etc.), um den Unfallhergang zu verdeutlichen.
- Hageldellen (Unwetterschaden) sind schwer zu fotografieren: Hier helfen Gutachter mit speziellen Reflektoren für aussagekräftige Bilder von Hageldellen.
Diese Punkte beinhaltet ein Unfallgutachten
- Beweissichernde, gerichtstaugliche Fotodokumentation (leistet nur ein Sachverständigengutachten).
- Zustandsbeschreibung, Auflistung relevanter Fahrzeugmerkmale.
- Berücksichtigung einer werterhöhenden Sonderausstattung.
- Hinweise zu Vorschäden und Altschäden, wenn vorhanden.
- Kalkulation aller Reparaturkosten (bei neuen Fahrzeugen mit markengebundenen Stundensätzen wegen Garantieansprüchen).
- Festlegung von Reparaturweg & Ausfallzeit.
- Unfallbedingte bzw. merkantile Wertminderung (trotz Reparatur bleibt der Fahrzeugwert gemindert).
- Reparatur- oder Totalschaden: Wirtschaftlichkeitseinschätzung durch die Relation von Reparatur- & Wiederbeschaffungskosten.
- Hinweise zu einer möglichen Kostenausweitung (dieses Prognoserisiko tragen Geschädigte nicht).
Zwischenfazit:
Das wird Ihnen Christian Voye als Unfallgutachter schnell verbindlich sagen können, nachdem er das Unfallfahrzeug in Augenschein genommen hat. Grundsätzlich gilt: Je größer offenbar der Schaden am Fahrzeug ist, desto wichtiger ist ein Unfallgutachten für die vollständige Anspruchsdurchsetzung (Schadenersatz).
Dann ist ein Unfallgutachtennichtnotwendig
Die gegnerische Versicherung wird einen Kostenvoranschlag aus Sparmotiven immer für ausreichend halten (Gutachterkosten wären höher). Nicht notwendig ist ein Unfallgutachten, wenn es sich nachweislich nur um einen Bagatellschaden handelt. Dann muss die eintrittspflichtige Autoversicherung nur etwaige Kosten für einen Voranschlag übernehmen.
Gut zu wissen: In der rechtlichen Grauzone an der Bagatellgrenze (Haftpflichtfall) kann ein Kurzgutachten eine sinnvolle Alternative sein.
Weitere Leistungen:
Wie lange dauern Gutachten & Regulierung?
Nach Ihrer Kontaktaufnahme wird das Unfallgutachten in der Regel innerhalb von 48 Stunden erstellt. Somit liegen zeitnah belastbare Zahlen und alle Regulierungsoptionen auf Ihren Tisch. Schalten Sie auf Kosten der gegnerischen Versicherung auch einen Anwalt ein, um die Schadensregulierung zu beschleunigen.
Kann ich mir den Unfallschaden auszahlen lassen?
Ja, die Reparatur des Unfallschadens ist nicht alternativlos. Sie können sich auch für die fiktive Abrechnung entscheiden und auf Gutachtenbasis den Schaden auszahlen lassen.
Welche Summe bekomme ich (bei Totalschaden)?
Sie bekommen die ausgewiesenen Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer und weitere Ersatzansprüche laut Gutachten wie Wertminderung oder Nutzungsausfall überwiesen.
Handelt es sich um einen Totalschaden, erstattet Ihnen die Versicherung des Schädigers die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert.
Kürzungen der Schadenhöhe & Beanstandungen
Mittlerweile kürzen viele Versicherer automatisch, in den meisten Fällen aber ohne Erfolg, denn viele Gerichte geben den Geschädigten Recht. Besonders gewarnt sein sollten Sie bei fiktiver Abrechnung: Bei diesem Abrechnungsmodus legen Versicherer besonders oft den Rotstift an, meistens bei diesen Schadenspositionen:
- Ersatzteilpreise
- Reparaturkosten (Stundenverrechnungssätze von Markenwerkstätten werden gekürzt)
- Reduzierung der unfallbedingten Wertminderung oder komplette Streichung bei älteren Fahrzeugen
- Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden
- Beilackierungs- & Verbringungskosten werden oft gekürzt
- Auch Sachverständige sind selbst mit Honorarkürzungen betroffen
IhrunabhängigerKfz-Sachverständiger in München & Umgebung
Sie wissen jetzt, dass Sie als Geschädigter nicht auf ein Unfallgutachten verzichten sollten. Es ist die mit Abstand schlechteste Idee, sich auf die gegnerische Versicherung einzulassen. Sie haben hier einen Vorgeschmack auf vielfältige Kürzungen erhalten. Möglichst ungekürzt kommen Ihre Ansprüche nur mit neutralem Unfallgutachten durch die Schadenregulierung.
Guter Rat ist nach dem Unfall NICHT teuer
Hier haben Sie ihn gefunden, und zwar für den gesamten Großraum München (50 km Radius bis nach Unterschleißheim, Dachau, Oberschleißheim, Reichertshausen, Schweitenkirchen und Pfaffenhofen an der Ilm). Ein Anruf reicht, auch für Termine zur Fahrzeugbewertung!
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