Wertminderung nach einem Unfall:
Was Geschädigte wissen sollten.
Warum die Wertminderung für Sie als Unfallgeschädigter wichtig ist
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall kann Ihr Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur an Wert verlieren. Dieser Wertverlust, bekannt als merkantile Wertminderung, entsteht, weil potenzielle Käufer einem instandgesetzten Unfallfahrzeug oft mit Skepsis begegnen. Selbst wenn das Auto technisch einwandfrei ist, wird es auf dem Gebrauchtwagenmarkt meist zu einem niedrigeren Preis gehandelt als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug. Als Geschädigter haben Sie das Recht, diesen Wertverlust von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ersetzt zu bekommen.
Übersicht
- Veröffentlicht: 24/04/2025
- Author: Christian Voye
- TÜV Rheinland zertifiziert
- Lesedauer: 5 Minuten
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Kurz & knapp:
- Anspruch auf Ersatz: Bei unverschuldetem Unfall steht Ihnen die Erstattung der merkantilen Wertminderung zu.
- Gutachten erforderlich: Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger beziffert die Wertminderung in einem Gutachten.
- Keine Altersgrenze: Auch bei älteren Fahrzeugen kann eine Wertminderung geltend gemacht werden, abhängig von Zustand und Marktgängigkeit.
- Versicherungspflicht: Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss die Wertminderung begleichen.
Was bedeutet „merkantile Wertminderung“?
Die merkantile Wertminderung bezeichnet den finanziellen Nachteil, der entsteht, weil ein Fahrzeug nach einem Unfall – trotz vollständiger und fachgerechter Reparatur – als Unfallwagen gilt und somit einen geringeren Marktwert hat. Dieser Wertverlust ist unabhängig von technischen Mängeln und basiert auf der Einschätzung des Marktes.
Häufige Fragen
Wann habe ich Anspruch auf Wertminderung?
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden und Ihr Fahrzeug einen merkantilen Wertverlust erleidet, haben Sie Anspruch auf Ersatz dieses Schadens.
Wer trägt die Kosten für das Gutachten?
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt die Kosten für das Gutachten, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt.
Gilt der Anspruch auch bei älteren Fahrzeugen?
Ja, auch bei älteren Fahrzeugen kann eine merkantile Wertminderung vorliegen, abhängig von Zustand und Marktgängigkeit des Fahrzeugs.
Kostenvoranschlag oder Gutachten?
Auch wenn sich 1.000 Euro nach viel anhören mögen, ist diese Bagatellgrenze in mehr als 80 % der Schadenfälle deutlich übertroffen: Daraus leitet sich ein Anspruch auf ein Gutachten ab. Hintergrund ist, dass moderne Fahrzeugkarosserien wegen Multi-Material-Mixen sehr energieabsorbierend sind. Das bedeutet, dass das wahre Schadensausmaß hinter der Verkleidung liegen kann.
Grundsatz nach einem unverschuldeten Unfall: Damit Zweifel und mögliche finanzielle Nachteile erst gar nicht aufkommen, sollten Sie sich schnellstmöglich an einen neutralen Kfz Gutachter wenden.
Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und Gutachten?
Voranschläge für Fahrzeuge berücksichtigen nur Reparaturkosten (Arbeitslohn / Stundensätze und Ersatzteilpreise), wohingegen Gutachten auch eine Fotodokumentation zur Beweissicherung beinhalten und Angaben zur Wertminderung bzw. Wirtschaftlichkeit machen (liegt ein Totalschaden vor?).
Der wichtigste Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und Gutachten ist darin zu sehen, dass Geschädigte mit einem Gutachten kein Kostenrisiko haben. Das so genannte Prognoserisiko (mögliche Kostenausweitung) trägt der Gutachter oder die ausführende Werkstatt. Bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag kann es für den Geschädigten hingegen teure Überraschungen durch Abweichung von kalkulierten Kosten für das Unfallfahrzeug geben.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Lassen Sie uns mal vergleichen:
Kostenvoranschlag
- Berechnung der Reparaturkosten.
- Berücksichtigung von Stundenverrechnungssätzen & veranschlagten Ersatzteilpreisen.
Gutachten (Vollgutachten)
- Kalkulation der Reparaturkosten (Stundensätze & Ersatzteilpreise).
- Beweissichernde, gerichtstaugliche Fotodokumentation.
- Beschreibung des Fahrzeugzustands, Auflistung aller Fahrzeugdaten.
- Berücksichtigung einer Sonderausstattung (Werterhöhung).
- Vorschäden und Altschäden werden dokumentiert.
- Berechnung der merkantilen Wertminderung.
- Hinweise zur Nutzungsausfallentschädigung (Ausfallzeit) bzw. Wiederbeschaffungsdauer.
- Angaben zur Wirtschaftlichkeit der Reparatur (Totalschaden) anhand der Relation von Wiederbeschaffungswert & Reparaturkosten (Restwert ist auch zu beziffern).
- Beurteilung der Verkehrssicherheit.
- Hinweise zu einer möglichen Ausweitung der Reparaturkosten.
Kurzgutachten:
Im rechtlichen Graubereich der Bagatellgrenze kann ein Kurzgutachten eine Alternative sein, die ebenfalls beweissichernd ist. Ein Kurzgutachten macht die gleichen Angaben wie ein Vollgutachten, nur Wertminderung und Nutzungsentschädigung werden nicht ermittelt. Bei einem leichten Schaden sollten diese Posten aber keine Rolle spielen.
Kleiner Schaden?
Audi A3
- Reparaturkosten: 2.168,00 €
- Instandsetzung und Lackierung
Opel Cascada
- Reparaturkosten: 2.097,80 €
- Stoßfänger neu und Lackierung
Dodge RAM1500
- Reparaturkosten: 2.465,83 €
- Stoßfänger verkratzt / deformiert
Sie haben anhand dieses Bildes nun ein besseres Gefühl für die wichtige Bagatellschadengrenze. Sie erkennen, wie leicht ein Schaden von Laien deutlich unterschätzt wird, was angesichts der Gegenüberstellung von Gutachten und Kostenvoranschlag teuer für Geschädigte werden kann.
Parkrempler
Das lässt sich pauschal nicht sagen, es kommt auf die Art und Stelle des Anstoßes an. Nutzen Sie einen kostenlosen Schnellcheck, indem Sie Schadensbilder an Kfz Gutachter Voye schicken. Sie sollten einen Parkrempler auf jeden Fall NICHT automatisch als Bagatellschaden abhaken, ohne einen Fachmann hinzugezogen zu haben.
Unabhängig & qualifiziert: Kfz-Sachverstand ist das A & O
Warum die Versicherung einen Kostenvoranschlag möchte
Ein Kostenvoranschlag ist für die Haftpflichtversicherung wesentlich günstiger als ein Gutachten. Mit einem Kostenvoranschlag möchte die Versicherung also nichts anderes, als auf Ihre Kosten zu sparen. Der Vergleich oben hat Ihnen gezeigt, dass mit einem Gutachten eindeutig mehr bei der Schadensregulierung drin ist.
Ihre Rechte als Unfallopfer:
- Wahl eines eigenen Gutachters & Rechtsanwalt: Gegenseite trägt Kosten.
- Kein Weisungsrecht: Ablehnung des gegnerischen Schadensmanagement.
- Recht auf fiktive Abrechnung statt Reparatur.
- Nutzungsentschädigung oder Mietwagen, wenn Fahrzeug reparaturbedingt ausfällt.
- Schadenersatz für den unfallbedingten Minderwert.
- Schmerzensgeld bei unfallbedingter Verletzung (ggf. auch Haushaltsführungsschaden, Heilungskosten, Verdienstausfall etc. ein Thema).
- Erstattung einer Unkostenpauschale für Auslagen des Geschädigten.
- Fahrzeug nicht älter als 3 Jahre? Recht auf Reparatur in Markenwerkstatt wegen Garantieansprüchen laut BGH-Urteil.
Gute Nachrichten
Sie sehen bereits an den ersten Schadensposten der Aufzählung, dass Sie als Geschädigter in einer starken Position sind. Sie können auf Kosten der Versicherung der Gegenseite einen eigenen Gutachter und Anwalt hinzuziehen. Verzichten Sie nicht auf diese Vorteile, um Ihre finanziellen Interessen zu wahren.
Jetzt Erstberatung vom Gutachter erhalten:
Pflichten von Unfallgeschädigten?
Ihre umfassenden Rechte laut Zivilprozessordnung haben Sie mit der Auflistung oben bereits kennengelernt. Es gibt auch einige Pflichten, über die Sie sich mit professioneller Gutachterhilfe aber keine großen Gedanken machen brauchen.
Zu nennen sind Ihre Mitwirkungspflichten am Unfallort bzw. bei der Unfallaufnahme: Der Unfallhergang ist zu dokumentieren, Daten sind auszutauschen. Im Rahmen der Schadensregulierung ist die Schadenminderungspflicht zu beachten: Geschädigte haben den Fahrzeugschaden gering zu halten, Sie dürfen den Unfallwagen beispielsweise nicht durch halb Deutschland abschleppen lassen.
Auf der anderen Seite bedeutet Schadensminderungspflicht nicht, dass Versicherer grundlos kürzen dürfen. Auch müssen sie keine Marktforschung betreiben, um die günstigste Werkstatt zu finden.
Kostenvoranschlag bereits erstellt!
Bis hierhin sollte klar geworden sein, dass Sie als Geschädigter niemals vorschnell einem Kostenvoranschlag zustimmen sollten.
Das Amtsgericht Ibbenbüren hat mit dem Aktenzeichen 3 C 26/15 2015 geurteilt, dass Geschädigte das Recht auf Beauftragung eines Kfz Gutachters zur Schaffung von Klarheit über die Schadenshöhe haben. Das gilt auch, wenn bereits ein Voranschlag vorliegt und vor allem, wenn der Geschädigte diesem gar nicht zugestimmt hatte.
Gutachter oder Kostenvoranschlag von der Werkstatt erstellen lassen?
Kostenvoranschläge stellen immer Kalkulationen von bestimmten Werkstätten dar, sodass die Höhe durchaus von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich ausfallen kann. Mit einem gutachterlichen Kostenvoranschlag erhalten Sie demgegenüber eine neutrale Berechnung der Werkstattkosten. Ohnehin dürfen die tatsächlichen Werkstattkosten bei einem verbindlichen Kostenvoranschlag um maximal 20 % abweichen.
Abschließende Checkliste für Schadensabwicklung:
- Sie unschuldig am Autounfall sind.
- der Schaden offenbar hoch ist (hohe Aufprallgeschwindigkeit, sichtbare Deformationen, Airbag ausgelöst).
- es bei strittiger Schuldfrage auf gerichtstaugliche Beweismittel ankommt.
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