Lexikon » 130 Prozent-Regelung
Ein Fahrzeug darf trotz wirtschaftlichem Totalschaden repariert werden, wenn die Kosten maximal 130 % des Wiederbeschaffungswerts betragen. Voraussetzung: fachgerechte Reparatur und Weiternutzung über sechs Monate.
Wie können wir helfen?
Gutachter, Christian Voye